1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter der Laufveranstaltung ist das Landratsamt Regen. Die technische Durchführung der Anmeldung erfolgt durch die Mesutronic GmbH unter Nutzung der Plattform RaceResult. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die folgenden Bedingungen verbindlich an.
2. Teilnahme und Anmeldung
- Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die gesundheitlichen Voraussetzungen für die gewählte Distanz erfüllt.
- Die Anmeldung erfolgt online über das Portal RaceResult. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung zustande.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie das Tierheim Regen mit einer freiwilligen Spende in Höhe von 5 Euro unterstützen.
Die Spende kann unkompliziert vor Ort bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
3. Haftungsausschluss
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände, Kleidung oder Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer.
4. Gesundheitliche Voraussetzungen
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert ist und keine ärztlichen Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eine Prüfung durch den Veranstalter erfolgt nicht.
5. Datenerhebung und -verarbeitung
- Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden durch RaceResult im Auftrag des Veranstalters gespeichert und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung (z. B. Erstellung der Start- und Ergebnislisten) verarbeitet.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name, Verein und seine Platzierung in den öffentlichen Ergebnislisten (online und ggf. Aushang vor Ort) veröffentlicht werden.
6. Bild- und Videorechte
Der Teilnehmer willigt ein, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung hergestellten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, sozialen Medien sowie in Presseveröffentlichungen des Landratsamtes und der Kooperationspartner ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist dem Veranstalter gegenüber jederzeit für die Zukunft möglich.
7. Ausfall der Veranstaltung
Bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
8. Offener Kinder-Parcours
Die Nutzung des Hindernis-Parcours für Kinder erfolgt ohne Voranmeldung und ist kostenfrei. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Zeit vollumfänglich bei den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden im Rahmen der Nutzung des Parcours, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.






